Datenschutz
Wie SHIFTDECK mit deinen Daten umgeht — transparent und DSGVO-konform.
1. Verantwortlicher
SHIFTDECK
E-Mail: info@shiftdeck.de
Web: shiftdeck.de
2. Erhobene Daten & Zweck
Wir erheben und verarbeiten folgende personenbezogene Daten:
- Bestelldaten: Name, E-Mail, Adresse, Zahlungsinformationen – zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Kundenkonto: Login-Daten, Nutzungshistorie – zur Bereitstellung des Kundenportals
- Kommunikationsdaten: Support-Anfragen, E-Mails – zur Bearbeitung Ihrer Anfragen
- Technische Daten: IP-Adresse, Log-Daten – zur Systemsicherheit (berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
3. KiTa-Modul und Eltern-App
Das KiTa-Modul von SHIFTDECK und die dazugehörige Eltern-App „SHIFTDECK · ELTERN" verarbeiten Daten von Kindern, Eltern und Beschäftigten einer Kindertagesstätte.
Wer ist verantwortlich? Datenschutzrechtlich verantwortlich für diese Daten ist die jeweilige Kindertagesstätte (Einrichtung), die die Software einsetzt — nicht SHIFTDECK. SHIFTDECK stellt lediglich die Software bereit. Betreibt die Einrichtung SHIFTDECK auf einem eigenen Server, hat SHIFTDECK keinerlei Zugriff auf die Daten. Nutzt die Einrichtung das optionale „SHIFTDECK Cloud"-Hosting, wird SHIFTDECK als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig; ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag wird geschlossen. Fragen zur konkreten Datenverarbeitung richten Eltern deshalb an ihre Kita.
Welche Daten verarbeitet werden:
- Stammdaten des Kindes: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Gruppe, Eintritts- und Austrittsdatum, Profilfoto — zur Organisation der Betreuung (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. e DSGVO).
- Konto- und Kontaktdaten der Eltern: Name, E-Mail, Anmeldedaten — zur Bereitstellung des Eltern-Zugangs.
- Kommunikationsinhalte: Nachrichten, Bilder und Sprachnachrichten aus dem Eltern-Chat sowie Beiträge auf der Pinnwand und im Postfach — zur Kommunikation zwischen Einrichtung und Eltern (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Fotos: Bilder im Fotoalbum des Kindes und im Chat. Fotos des Kindes werden nur mit der von den Eltern erteilten Einwilligung verarbeitet, die jederzeit widerrufbar ist.
- Weitere Nutzerinhalte: Antworten auf Umfragen, Essens-An- und -Abmeldungen, Einträge zu Elternstunden.
Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO): Die App verarbeitet besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO — insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten und Krankmeldungen des Kindes. Diese Angaben dienen ausschließlich dem Schutz und der Betreuung des Kindes (z. B. der Berücksichtigung von Allergien beim Essen) und werden nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) bzw. zum Schutz lebenswichtiger Interessen (Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO) verarbeitet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben und verlassen den Server der jeweiligen Einrichtung nicht.
Kein Tracking, keine Werbung: Die Eltern-App enthält keine Werbung, kein Tracking, keine Analyse-Werkzeuge und keine Fremdbibliotheken. Es findet kein Zugriff auf Standort, Kontakte oder Werbekennungen statt. Die im Chat und Postfach ausgetauschten Inhalte gehen ausschließlich an die eigene Einrichtung, nicht an Dritte.
Speicherung und Löschung: Die Daten liegen auf dem Server der jeweiligen Einrichtung. Sie werden gelöscht, sobald das Kind die Einrichtung verlässt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, oder sobald die Einwilligung widerrufen wird. Eltern können ihr Konto und die zugehörigen Inhalte über die Einrichtung löschen lassen.
4. Handwerk-&-Bau-Modul und Baustellen-App
Das Modul „Handwerk & Bau" von SHIFTDECK und die dazugehörige App „SHIFTDECK – BAUSTELLE" verarbeiten Daten von Beschäftigten eines Handwerks- oder Bauunternehmens.
Wer ist verantwortlich? Datenschutzrechtlich verantwortlich ist der jeweilige Betrieb (Arbeitgeber), der die Software einsetzt — nicht SHIFTDECK. Die App hat keine feste Serveradresse: Beim ersten Start trägt die beschäftigte Person die Adresse der SHIFTDECK-Installation ihres Betriebes ein. Alle Daten liegen ausschließlich dort. Betreibt der Betrieb SHIFTDECK auf einem eigenen Server, hat SHIFTDECK keinerlei Zugriff darauf. Nutzt er das optionale „SHIFTDECK Cloud"-Hosting, wird SHIFTDECK als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig; ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag wird geschlossen. Fragen zur konkreten Datenverarbeitung richten Beschäftigte deshalb an ihren Arbeitgeber.
Es gibt kein eigenes Benutzerkonto bei SHIFTDECK. Die Zugangsdaten vergibt der Betrieb. Eine Registrierung über die App ist nicht möglich und findet nicht statt.
Welche Daten verarbeitet werden:
- Konto- und Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse, Anmeldedaten und Rolle im Betrieb — zur Anmeldung und zur Zuordnung von Einträgen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Arbeitsbezogene Eingaben: Bautagebuch, Regieberichte, Aufmaße, Materialabrufe, Mängelmeldungen sowie Angaben zu Fahrten und Zulagen — zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses und zur Auftragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, § 26 BDSG).
- Fotos (Kamera): Bilder für Bautagebuch, Aufmaß, Mängelmeldung und Gerätezustand. Die Kamera wird ausschließlich nach ausdrücklicher Auslösung durch die Person verwendet; sie wird außerdem zum Lesen der QR-Codes an Geräten und Maschinen benötigt. Es findet keine Aufnahme im Hintergrund statt.
- Unterschriften: Ein Fingerstrich bei der Abnahme einer Baustelle, als Bild zum jeweiligen Vorgang.
- Geräte- und Maschinendaten: Wer ein Gerät entnommen, wohin er es gebracht und in welchem Zustand er es zurückgegeben hat — zur Betriebsmittelverwaltung und zur Einhaltung der Prüffristen (u. a. DGUV Vorschrift 3).
Kein Zugriff auf den Standort des Telefons. Die App fordert keine Standortberechtigung an und liest den Ort des Gerätes zu keinem Zeitpunkt aus — es gibt keine Ortung im Hintergrund, keine Wegaufzeichnung und keine Anwesenheitskontrolle über den Standort. Für die Karte im Lageplan und für das Wetter wird allein die Anschrift der Baustelle verwendet, die im Büro eingetragen wurde; sie wird von Apple in Koordinaten umgerechnet. Der Aufenthaltsort der beschäftigten Person spielt dabei keine Rolle.
Wetterdaten: Für den Bautagesbericht kann das aktuelle Wetter zur Anschrift der Baustelle automatisch übernommen werden. Diese Angabe stammt von Apple WeatherKit; dabei wird der Ort der Baustelle an Apple übermittelt. Es werden keine personenbezogenen Daten und keine Kennung der Person mitgesendet. Die Übernahme muss jedes Mal ausgelöst werden und lässt sich durch Eintragen von Hand ersetzen.
Zwischenspeicher ohne Netz: Auf Baustellen ohne Mobilfunk werden Eingaben verschlüsselt auf dem Gerät zwischengespeichert und übertragen, sobald wieder eine Verbindung besteht. Der Zwischenspeicher liegt allein auf dem Telefon und wird nach der Übertragung geleert.
Kein Tracking, keine Werbung: Die App enthält keine Werbung, kein Tracking, keine Analyse-Werkzeuge und keine Fremdbibliotheken. Es findet kein Zugriff auf Kontakte, Werbekennungen oder das Adressbuch statt, und es werden keine Daten an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Verbindung erfolgt ausschließlich zum Server des eigenen Betriebes.
Speicherung und Löschung: Die Daten liegen auf dem Server des jeweiligen Betriebes und unterliegen dessen Löschfristen. Für Bautagebücher, Aufmaße und Regieberichte gelten die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie die Gewährleistungsfristen des Bauvertragsrechts. Beschäftigte können Auskunft und Löschung über ihren Arbeitgeber verlangen.
5. Zeiterfassung und die App „SHIFTDECK ZEIT"
Das Zeiterfassungs-Modul von SHIFTDECK und die dazugehörige App „SHIFTDECK ZEIT" verarbeiten Arbeitszeiten und Anwesenheiten von Beschäftigten.
Wer ist verantwortlich? Verantwortlich ist der jeweilige Betrieb (Arbeitgeber), der die Software einsetzt — nicht SHIFTDECK. Auch diese App hat keine feste Serveradresse: Die Adresse der SHIFTDECK-Installation des Betriebes wird beim ersten Start eingetragen oder als QR-Code eingescannt. Alle Daten liegen ausschließlich dort. Betreibt der Betrieb einen eigenen Server, hat SHIFTDECK keinerlei Zugriff; beim optionalen „SHIFTDECK Cloud"-Hosting wird SHIFTDECK Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
Welche Daten verarbeitet werden:
- Konto- und Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse, Anmeldedaten, Rolle im Betrieb.
- Arbeitszeitdaten: Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Dienstpläne, Schichten, Überstunden, Urlaubs-, Krankheits- und Abwesenheitszeiten sowie Korrekturanträge — zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses und zur Erfüllung der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO, § 26 BDSG, § 16 Abs. 2 ArbZG).
- Kamera: ausschließlich zum Einlesen des QR-Codes mit der Serveradresse des Betriebes. Es werden keine Bilder gespeichert oder übertragen.
Standort beim Stempeln — freiwillig und abschaltbar. Auf Wunsch kann beim Stempeln festgehalten werden, wo die Arbeitszeit erfasst wurde. Dazu gilt:
- Es wird genau einmal um Zustimmung gebeten; die Antwort wird gemerkt und nie erneut abgefragt.
- Bei „nein" wird ohne Standort weitergestempelt — ohne Nachfrage und ohne Fehlermeldung.
- Die Entscheidung lässt sich jederzeit im Profil der App umstellen.
- Der Standort wird nur im Augenblick des Stempelns ermittelt. Es gibt keine Ortung im Hintergrund, keine Wegaufzeichnung und keine laufende Überwachung.
- Fehlt der Empfang, wird ohne Standort gestempelt. Die Erfassung der Arbeitszeit wird nie blockiert.
Ob der Betrieb diese Angabe überhaupt auswerten darf, richtet sich nach seiner Betriebsvereinbarung bzw. der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Kein Tracking, keine Werbung: Die App enthält keine Werbung, kein Tracking, keine Analyse-Werkzeuge und keine Fremdbibliotheken. Es gibt keine Mitteilungen (Push), keinen Zugriff auf Kontakte und keine Weitergabe an Dritte.
Speicherung und Löschung: Die Daten liegen auf dem Server des Betriebes. Arbeitszeitnachweise unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (u. a. § 16 ArbZG: mindestens zwei Jahre). Auskunft und Löschung verlangen Beschäftigte über ihren Arbeitgeber.
6. Hausmeister-Modul und Hausmeister-App
Das Hausmeister-Modul von SHIFTDECK und die dazugehörige App „SHIFTDECK – HAUSMEISTER" verarbeiten Daten von Beschäftigten eines Hausmeister-, Facility- oder Hausverwaltungsbetriebes sowie Angaben zu den betreuten Liegenschaften.
Wer ist verantwortlich? Datenschutzrechtlich verantwortlich ist der jeweilige Betrieb (Arbeitgeber), der die Software einsetzt — nicht SHIFTDECK. Die App hat keine feste Serveradresse: Beim ersten Start trägt die beschäftigte Person die Adresse der SHIFTDECK-Installation ihres Betriebes ein. Alle Daten liegen ausschließlich dort. Betreibt der Betrieb SHIFTDECK auf einem eigenen Server, hat SHIFTDECK keinerlei Zugriff darauf. Nutzt er das optionale „SHIFTDECK Cloud"-Hosting, wird SHIFTDECK als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig; ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag wird geschlossen. Fragen zur konkreten Datenverarbeitung richten Beschäftigte deshalb an ihren Arbeitgeber.
Es gibt kein eigenes Benutzerkonto bei SHIFTDECK. Die Zugangsdaten vergibt der Betrieb. Eine Registrierung über die App ist nicht möglich und findet nicht statt. Zum Ansehen der App gibt es einen Demo-Modus; er zeigt ausschließlich erfundene Beispieldaten, verlangt keine Anmeldung und baut keine Verbindung auf.
Welche Daten verarbeitet werden:
- Konto- und Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse, Anmeldedaten und Rolle im Betrieb — zur Anmeldung und zur Zuordnung von Nachweisen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Objekt- und Anlagendaten: Anschrift, Ansprechpartner der Verwaltung, Notdienstnummer, technische Anlagen, Zähler, Prüffristen sowie Hinweise zu Schlüsseln und Zugangscodes. Das sind überwiegend Sachdaten; Ansprechpartner sind personenbezogen.
- Nachweise über durchgeführte Arbeiten: Rundgänge, Prüfungen und Wartungen mit Zeitpunkt, Ergebnis und dem Namen der Person, die sie durchgeführt hat — zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses und zur Erfüllung der Nachweispflichten des Betriebes (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO, § 26 BDSG).
- Geprüfte Geräte: Nummer, Standort und Ergebnis je Gerät — etwa jeder einzelne Rauchwarnmelder. Ohne diese Angaben wäre der Nachweis wertlos.
- Mängel und Aufträge: Beschreibung, Dringlichkeit, Bearbeitungsstand und Fotos. Achtung — Bezug zu Mieterinnen und Mietern: Zu einem Mangel können die betroffene Wohnung oder der Aufgang und der Vermerk erfasst werden, dass die Kosten der Mieter zu tragen hat. Damit ist ein Personenbezug möglich, auch wenn die App keinen Namen verlangt. Diese Angabe dient der Abwicklung des Mietverhältnisses durch die Verwaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO); über eine Weiterberechnung entscheidet allein die Verwaltung, nicht die App.
- Fotos (Kamera und Fotomediathek): Bilder zu Mängeln, Rundgängen, Prüfungen und Zählerständen. Die Kamera wird ausschließlich nach ausdrücklicher Auslösung durch die Person verwendet; es findet keine Aufnahme im Hintergrund statt.
- Material und Belege: Was für ein Objekt besorgt wurde, mit Preis, Händler und — auf Wunsch — dem abfotografierten Kassenbon. Ein Bon kann Datum, Uhrzeit, Betrag und Zahlungsart enthalten; er wird als Bild zum jeweiligen Vorgang gespeichert.
Standort — nur auf Knopfdruck, keine Ortung im Hintergrund. Die App verwendet den Standort des Gerätes in genau drei Fällen, und jedes Mal erst, nachdem die Person selbst darauf getippt hat:
- beim Übernehmen des Standortes eines Objekts („Standort von hier übernehmen"),
- beim Anmelden vor Ort, wenn kein NFC-Aufkleber vorhanden ist,
- beim Anhängen des Ortes an eine Mangelmeldung.
Der Standort wird einmalig abgefragt; der Empfänger wird unmittelbar danach wieder abgeschaltet. Es gibt keine Wegaufzeichnung, keine dauerhafte Ortung und keine Ortung im Hintergrund. Wird die Berechtigung verweigert, bleibt die App vollständig nutzbar — der Nachweis wird dann ohne Ortsangabe geschrieben und ist als solcher gekennzeichnet. Liegen sowohl der Standort des Gerätes als auch der des Objekts vor, wird die Entfernung zwischen beiden berechnet und zum Nachweis gespeichert; sie dient der Einordnung und sperrt keine Eingabe.
NFC-Aufkleber. Am Objekt oder an einer technischen
Anlage kann ein NFC-Aufkleber angebracht sein. Die App liest davon die
Seriennummer des Chips und, falls vorhanden, eine
Beschriftung der Form shiftdeck:objekt:…. Es werden
keine personenbezogenen Daten auf dem Aufkleber gespeichert
und keine vom Aufkleber gelesen. Das Lesen geschieht nur nach ausdrücklichem
Antippen; die App schreibt nichts auf den Chip.
Anwesenheitsnachweis und Mitbestimmung. Die Angaben „wer war wann an welchem Objekt" sind geeignet, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Ihr Einsatz unterliegt damit in Betrieben mit Betriebsrat der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Entscheidung darüber trifft der Betrieb; SHIFTDECK stellt lediglich die Funktion bereit.
Kalender — nur schreiben, nur auf Wunsch. Ein Termin wird ausschließlich dann in den Kalender des Telefons eingetragen, wenn die Person den Schalter „In den iPhone-Kalender eintragen" einschaltet. Die App verlangt dafür nur das Schreibrecht und liest den Kalender nicht — bestehende Termine sind für sie unsichtbar.
Mitteilungen. Erinnerungen werden nur für Termine gestellt, die die Person selbst angelegt hat, und nur mit dem Vorlauf, den sie selbst gewählt hat. Es werden keine Werbe- oder Systemnachrichten versendet.
Zwischenspeicher ohne Netz: In Kellern und Technikräumen ohne Mobilfunk werden Eingaben auf dem Gerät zwischengespeichert und übertragen, sobald wieder eine Verbindung besteht. Der Zwischenspeicher liegt allein auf dem Telefon und wird nach der Übertragung geleert.
Kein Tracking, keine Werbung: Die App enthält keine Werbung, kein Tracking, keine Analyse-Werkzeuge und keine Fremdbibliotheken. Es findet kein Zugriff auf Kontakte, Werbekennungen oder das Adressbuch statt, und es werden keine Daten an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Verbindung erfolgt ausschließlich zum Server des eigenen Betriebes.
Speicherung und Löschung: Die Daten liegen auf dem Server des jeweiligen Betriebes und unterliegen dessen Löschfristen. Nachweise über Prüfungen und Rundgänge dienen dem Betrieb und dem Eigentümer als Beleg für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie von Nachweispflichten — etwa nach Betriebssicherheitsverordnung, Trinkwasserverordnung oder den Landesbauordnungen — und werden entsprechend lange aufbewahrt; für Belege gelten zusätzlich die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Beschäftigte können Auskunft und Löschung über ihren Arbeitgeber verlangen; Mieterinnen und Mieter wenden sich an ihre Hausverwaltung.
7. Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben. Wir verkaufen Ihre Daten nicht.
8. Ihre Rechte (DSGVO)
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Zur Ausübung Ihrer Rechte: info@shiftdeck.de
9. Cookies & Local Storage
Standardmäßig setzen wir nur technisch notwendige Cookies ein (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO + § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG). Marketing-Cookies von Google Ads (siehe Punkt 8) werden ausschließlich gesetzt, wenn Sie der Kategorie „Marketing" im Cookie-Banner aktiv zustimmen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TTDSG). Ohne Ihre Einwilligung wird kein Google-Script geladen.
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10. Server-Logs (Apache Access-Log)
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11. Eingesetzte Dienste & Auftragsverarbeiter
Für den Betrieb der Webseite und Software setzen wir folgende Dienste ein. Soweit personenbezogene Daten übermittelt werden, besteht ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) oder eine Standardvertragsklausel.
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12. Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz Ihrer Daten:
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- Passwortlose Login-Methode für Admin-Bereich (Magic-Link per E-Mail, 15 Min gültig)
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- Audit-Log: jede sicherheitsrelevante Aktion wird protokolliert
- Master-Keys werden außerhalb des Webroots auf einer separaten Storage-Box gehalten
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- Vollständige Sicherheits-Übersicht: /sicherheit.html
- Sicherheitslücken-Meldung (Coordinated Disclosure): /.well-known/security.txt
13. Speicherdauer
- Kundendaten (Bestellung, Konto): solange aktive Geschäftsbeziehung + 10 Jahre nach Ende (gem. § 147 AO / § 257 HGB für Rechnungen)
- Handelsbriefe (Schriftverkehr zu Geschäftsvorfällen): 6 Jahre (§ 257 HGB)
- Server-Logs: 30 Tage
- Audit-Log: 12 Monate
- Newsletter-Abos: bis zur Abmeldung (Link in jeder Mail)
- Support-Tickets: 24 Monate nach Schließung
- AGB-Änderungs-Benachrichtigungen: einmaliger Versand, kein dauerhafter Verteiler — Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung gem. § 305 ff. BGB).
14. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig für SHIFTDECK:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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Stand: 28.05.2026 · Änderungen behalten wir uns vor. Aktuelle Version stets unter shiftdeck.de/datenschutz.html.